Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Schwarzarbeit
AutorIn: Franzisca Heupel · Universität: Gießen · Note: 14 Punkte
Wer eine Arbeit verrichtet, ohne bei dem Sozialversicherungsträger und dem Finanzamt entsprechend erfasst zu sein, arbeitet schwarz. Wenn sich bei der verrichteten Tätigkeit ein Unfall ereignet, der im schlimmsten Fall dazu führt, dass der Verletzte nicht wieder vollständig geheilt werden kann, stellt sich die Frage nach der gesetzlichen Unfallversicherung. Unklar ist, ob dem Verletzten Leistungen aus der Sozialversicherung zustehen, obwohl sein Arbeitgeber nicht in diese eingezahlt, also keine Sozialabgaben abgeführt hat.
Zur Lösung dieser Problematik sollen zuerst die gesetzliche Unfallversicherung und die sogenannte Schwarzarbeit näher betrachtet werden.
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