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Jura studieren an der
Universität Göttingen

Rechtswissenschaften (Staatsexamen), Magister/Magistra Legum (LL.M.), Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung (LL.M.), Bachelor of Law (LL.B.)

Über die Universität Göttingen

Die Georg-August-Universität Göttingen wurde 1734 unter dem Motto "In publica commoda" (zum Wohle aller) gegründet. 2006 wurde sie in das Programm der Exzellenzinitiative aufgenommen und gefördert. 2012 verlor sie jedoch ihren Elite-Status.

Heute ist sie aufgeteilt in 13 Fakultäten mit insgesamt rund 24.000 Studierenden. Darunter befinden sich ca. 2000 Studierende der Rechtswissenschaft. Diese haben ein großes Angebot aus rechtswissenschaftlichen Studiengängen sowie Moot Courts zu wählen. Außerdem haben die angehenden Juristen auch die Möglichkeit das universitäre Repetitorium zu besuchen und mittels diesem sich auf das Examen vorzubereiten.

Zwischenprüfung an der Universität Göttingen

Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus:

1. zwei bestandene Hausarbeiten aus Anfängerveranstaltungen im Strafrecht oder in einem Grundlagenfach (Römische oder Deutsche Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Allgemeine Staatslehre, Rechtstheorie) (8 Leistungs-punkte) sowie im Bürgerlichen Recht oder Öffentlichen Recht (8 Leistungspunkte)

2. den Erwerb von mindestens 8 aus 16 möglichen Leistungspunkten im Bürgerlichen Recht durch wahlweise eine Klausur in Römischer oder Deutscher Rechtsgeschichte (2 Leistungspunkte) zwei Klausuren im Grundkurs I (je 2 Leistungspunkte) eine Klausur im Grundkurs II (4 Leistungspunkte) eine Klausur im Grundkurs III (2 Leistungspunkte) eine Klausur im Sachenrecht (4 Leistungspunkte)

3. den Erwerb von mindestens 6 aus 12 möglichen Leistungspunkten im Öffentlichen Recht durch wahlweise eine Klausur wahlweise in Verfassungsgeschichte der Neuzeit oder in Allgemeiner Staats-lehre (2 Leistungspunkte) eine Klausur im Staatsrecht I (2 Leistungspunkte) eine Klausur im Staatsrecht II (2 Leistungspunkte) eine Klausur im Staatsrecht III (2 Leistungspunkte) eine Klausur im Verwaltungsrecht I (4 Leistungspunkte)

4. den Erwerb von mindestens 6 aus 12 möglichen Leistungspunkten im Strafrecht durch wahl-weise zwei Klausuren im Strafrecht I (je 2 Leistungspunkte), hier kann eine der beiden Klausuren durch eine Klausur im Fach Rechtsphilosophie ersetzt werden. eine Klausur im Strafrecht II (4 Leistungspunkte) und eine Klausur im Strafprozessrecht (4 Leistungspunkte).

Schwerpunktbereiche an der Universität Göttingen

Historische und philoso-phische Grundlagen des Rechts
Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Europäisches Privat- und Prozessrecht
Privates und Öffentliches Medienrecht
Internationales und Europäisches öffentliches Recht
Kriminalwissenschaften

(Bild: Daniel Schwen / wikipedia; Jahresbericht DJFT 2011; Jahresbericht LJPA NDS 2011)