Das Schulfach Mathematik und das Jurastudium

Warum muss ich eigentlich meine Mathenote bei der Bewerbung für ein Jurastudium angeben? Ist Mathe etwa extrem wichtig für das Jurastudium? Muss man im Jurastudium viel rechnen oder auch etwas höhere Mathematik anwenden?

Um hier sofort etwas Beruhigung reinzubringen: iudex non calculat – der Richter rechnet nicht! Und das gilt auch in aller Regel für das Jurastudium. Will man sich nicht im Steuer- oder Bilanzrecht spezialisieren, kann man den Taschenrechner getrost in der Schublade belassen, in der die alten Schulsachen Staub ansammeln. Die kleineren Rechenaufgaben, die äußerst spärlich ab und zu einmal auftauchen, dürfte man mit dem Mathematikwissen der 7. Klasse durchaus auch im Kopf bewältigen können. Wer addieren, subtrahieren, multiplizieren und dividieren sowie mit dem Begriff des Dreisatzes etwas anfangen kann, der braucht sich über seine mathematischen Fähigkeiten im Hinblick auf das Jurastudium überhaupt keine Sorgen machen.

Der Grund, warum die Mathematik einen relativ hohen Stellenwert genießt, liegt vielmehr in dem systematischen Aufbau des Studiums sowie der systematischen Herangehensweise im Allgemeinen. Wie in der Mathematik muss man sich zunächst einmal die Grundlagen aneignen, die dann stetig erweitert werden und die stets gegenwärtig bleiben (müssen) - auch im Jurastudium baut das eine auf dem anderen auf; man hangelt sich stets (jedenfalls didaktisch) vom Allgemeinen zum Speziellen. 

Mit anderen Worten - Wer nicht weiß, wie man addiert, der wird auch nicht multiplizieren können, denn: 3 x 3 = 3 + 3 + 3 = 9. Übertragen auf das juristische Studium könnte man sagen – wer nicht weiß, was ein Vertrag ist und wie dieser zu Stande kommt, der kann auch nicht sagen, wie dieser gegebenenfalls wieder aufzulösen ist. Da aber mit einem Vertrag natürlich noch viel mehr „gemacht“ werden kann, außer der Beantwortung der Frage, wie man ihn denn auflösen kann, bildet das Wissen um sein zu Stande kommen das Fundament, auf dem immer weiter aufgebaut werden muss. Bricht dieses Fundament zusammen, tritt der gleiche Effekt wie bei einem Haus ein...

Zudem ähnelt die Methodik der juristischen Falllösung sehr der Herangehensweise an eine mathematische Textaufgabe: Es wird ein Sachverhalt beschrieben, für dessen Auflösung ein nahezu gleichbleibender Lösungsweg verwendet wird, der sich lediglich in den Einzelheiten unterscheidet. Man durchläuft gewissermaßen spezielle Routinen, einzelne kleinere Fragen, deren Beantwortung zur Beantwortung der wiederum übergeordneten Frage führt:

Nehmen wir beispielsweise an, dass sich Karl vier Kugeln Eis kauft und dafür insgesamt, 2,80 € zahlen muss. Susanne möchte nun aber nur drei Kugeln Eis haben und fragt sich, wie viel sie hierfür zahlen muss.

Die Frage, wie viel drei Kugeln Eis kosten, wird dann beantwortet, indem man sich erst einmal der Zwischenfrage widmet, wie viel eine Kugel Eis kostet (natürlich 0,70 €), um mit dieser Antwort dann weiterarbeiten zu können: Eine Kugel kostet 0,70 €, Susanne möchte drei Kugeln kaufen, 3 mal eine Kugel zu je 0,70 € ergibt 2,10 € für alle drei Kugeln Eis zusammen.

Versuchen wir nun dieses Prinzip mal auf das Jurastudium zu übertragen und bilden folgenden Beispielsfall:

Als Susanne die Bestellung für die drei Kugeln Eis aufgeben möchte, merkt sie, dass Karl ihr die letzte Kugel Schokoladeneis gerade vor der Nase weggekauft hat. Da sie weiß, das Karl eigentlich gar kein Schokoeis mag und die Kugel anscheinend nur gekauft hat, um sie zu ärgern, nimmt sie erzürnt darüber einen der kleinen Plastik-Eislöffel und sticht Karl damit ins Auge. (Wir waren an dieser Stelle am überlegen, ob wir Susanne den Karl erschießen lassen, fanden das dann aber doch ein wenig übertrieben ;-) )

Nun gut, eine ziemlich derbe Reaktion möchte man sagen – gleichwohl nicht der ungewöhnlichste Fall, der Euch in einem Jurastudium begegnen könnte. Wir wollen uns also anschauen, ob sich Susanne durch ihre Handlungen strafbar gemacht hat. Widmen wir uns dafür einmal der Herangehensweise, die sich nicht allzu sehr von der unterscheidet, die wir bei der Textaufgabe angewandt haben:

Die Information in der Textaufgabe, die für die Lösung essentiell ist, ist die über den Preis für insgesamt drei Kugeln. Fehlt diese Information, ist die Lösung der Aufgabe nicht möglich (jedenfalls nach unseren mathematischen Kenntnissen nicht, vielleicht weiß ja Sheldon Cooper eine Antwort). Die Information enthält also sozusagen den Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, man könnte vielleicht sagen – sie ist das, was allgemein gültig ist, bzw. was allgemein Geltung haben soll.

Im Jurastudium findet man das, was allgemein gültig ist natürlich im Gesetz – hier in unserem Beispielsfall in § 223 des Strafgesetzbuches (keine Angst, man muss nicht wissen, dass das in § 223 StGB steht, das lernt man während des Studiums!). Dort steht:

„Wer einen anderen Menschen körperlich misshandelt oder an seiner Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hiermit haben wir sozusagen unsere Information über den Preis von drei Kugeln, übertragen also den Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage nach der Strafbarkeit von Susanne gefunden (Genauer müsste man eigentlich sagen, dass wir herausgefunden haben, was eine Kugel kostet. Denn letztlich bildet ja der Preis für eine Kugel den tatsächlichen Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, was zwei Kugeln, oder drei oder vier Kugeln kosten.).

Schauen wir uns unseren Ausgangspunkt jetzt einmal genau an. Prinzipiell handelt es sich hierbei um eine Wenn-Dann-Konstruktion: „Wenn Du jemanden körperlich misshandelst oder jemanden an seiner Gesundheit schädigst, dann wirst du bestraft“. Gleiches haben wir eigentlich in unserem Mathefall „Wenn vier Kugeln Eis 2,80 € kosten, dann kosten drei Kugeln Eis wie viel?“.  Der Unterschied besteht lediglich darin, dass im Jurafall im „Wenn-Teil“ nur darüber entschieden wird, ob der „Dann-Teil“ zutrifft; im Mathefall gilt es vereinfacht gesagt darum, eine Lücke im „Dann-Teil“ zu füllen.

Die eigentliche Arbeit spielt sich in beiden Fällen aber im „Wenn-Teil“ ab. Im Preisfall muss man mit dem „Wenn-Teil“ arbeiten (durch vier teilen und das Ergebnis mit drei multiplizieren), um den „Dann-Teil“ auffüllen zu können. Im Jurafall muss man ebenfalls mit dem „Wenn-Teil“ arbeiten, um feststellen zu können, ob der „Dann-Teil“ (in der juristischen Fachsprache „Rechtsfolge“) eintreten wird. Und auch hierbei gibt es viele kleine Zwischenschritte, um den „Wenn-Teil“ (in der juristischen Fachsprache „Tatbestand“) auflösen zu können.

Schaut man sich nämlich jetzt einmal nur den „Wenn-Teil“ des Gesetzestextes  an, also den Tatbestand, wird man feststellen, dass dort einzelne Merkmale enthalten sind, die, wiederum übertragen auf den Mathefall, prinzipiell einzelne Zwischenberechnungen darstellen - Im Mathefall mussten wir für die Beantwortung der Frage, zwei Schritte ausführen (durch vier dividieren und dann mit drei multiplizieren). In unserem Jurafall geht es sozusagen darum für jedes vom Gesetzestext aufgestellte Merkmal eine Zwischenberechnung durchzuführen.1

1. Handelt es sich bei Karl um einen anderen Menschen?
2. Hat Susanne Karl körperlich misshandelt?
3. Oder hat Susanne Karl an seiner Gesundheit geschädigt?

An dieser Stelle wollen wir es uns nun einfach machen und schnell feststellen, dass es sich bei Karl natürlich um einen anderen Menschen handelt, dass Susanne zudem in seine körperliche Integrität erheblich eingegriffen, Karl also körperlich misshandelt hat und dass durch Susannes Behandlung darüber hinaus ein nicht geringfügiges Abweichen von der normalerweise vorherrschenden Normalfunktion des betroffenen Auges zu erwarten ist, was dazu führt, dass Susanne Karl auch an seiner Gesundheit geschädigt hat. Kurz – unsere Zwischenberechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass sie allesamt erfüllt sind. Was dazu führt, dass auch der „Wenn-Teil“, also der Tatbestand des Gesetzes erfüllt ist und dementsprechend der „Dann-Teil“, also die Rechtsfolge, eintritt.

Ihr seht also, die Herangehensweise an einen Fall bzw. die Methodik der Falllösung ähnelt derjenigen, die man in der Mathematik anwendet. Man benötigt vereinfacht gesagt eine allgemeingültige Information, aus der sich die notwendigen einzelnen Zwischenprüfungsschritte ergeben. Diese Zwischenprüfungsschritte arbeitet man letztlich dann „nur noch“ ab und gelangt somit zur Beantwortung der Ausgangsfrage.

An dieser Stelle könnte man auf den Gedanken kommen, dass das ganze ja eigentlich alles streng logisch abläuft: Ist eine Bedingung erfüllt, tritt die an diese Bedingung geknüpfte Folge ein. Ist eine Bedingung nicht erfüllt, tritt diese Bedingung eben nicht ein. Dieser Gedanke gelangte vor allem im 19. Jahrhundert zu einer gewissen Popularität, wurde doch vor allem in dieser Zeit die Rechtswissenschaft als streng logische Wissenschaft betrachtet.

Dieser Gedanke funktioniert im Hinblick auf die Negation einer Bedingung und der damit einhergehenden Ablehnung der Rechtsfolge (gerade im Strafrecht) sehr gut. Im umgedrehten Fall – also in dem Fall, dass die Bedingungen wahr sind – entstehen aber auch durchaus Probleme. Denn nicht immer gelangt man im Sinne logischer Betrachtungsweise zu einer gerechten Falllösung. An dieser Stelle wird es ein wenig theoretisch, wir bleiben hierzu im Strafrecht und versuchen das so anschaulich wie möglich zu gestalten.

Im obigen Beispiel rund um die durchgeknallte Susanne gibt es zwei Dinge, die für unsere Überlegung wertvoll sind – zum einen führt Susanne eine Handlung aus und zum anderen gelangt diese Handlung zu einem gewissen Erfolg im Sinne des Gesetzes - hier natürlich nicht im Sinne von „Yeahh – was ein Erfolg“, sondern im Sinne von einer erfolgten körperlichen Misshandlung bzw einer erfolgten Gesundheitsschädigung. Das Wort Erfolg deutet auch schon darauf hin, dass die körperliche Misshandlung eine „Folge“ der Handlung Susannes sein muss. Grundsätzlich sind alle Straftatbestände so oder zumindest in ähnlicher Weise aufgebaut -  man benötigt eine Handlung und einen Erfolg.

Aus nachvollziehbaren Gründen muss natürlich der eingetretene Erfolg auch wirklich Folge der Handlung sein, anders ausgedrückt: Die Handlung muss ursächlich (kausal) für den Erfolg sein. Und an dieser Stelle beginnen die Probleme. Denn eine Handlung ist immer dann ursächlich für den späteren Erfolg, wenn man sie nicht hinwegdenken kann, ohne dass der Erfolg ausbleiben würde.  Übersetzung gefällig? Hätte Susanne dem Karl nicht den Löffel ins Auge gerammt, dann wäre eine körperliche Misshandlung bzw Gesundheitsschädigung ausgeblieben. Die Handlung Susannes ist also ursächlich für den Erfolg der körperlichen Misshandlung. So weit so gut.

Wenn man aber nur irgendeine Handlung und einen darauf folgenden Erfolg benötigt, wie löst man dann auf, dass, wenn der Eisverkäufer dem Karl nicht die letzte Kugel Schokoeis verkauft hätte, ebenfalls eine körperliche Misshandlung ausgeblieben wäre – Susanne hätte dann ja schließlich ihre Lieblingskugel noch bekommen. Soll sich nun etwa auch der Eisverkäufer strafbar gemacht haben, nur weil er Karl eine Kugel Eis verkauft hat?

Dass hier die Rechtsfolge im Hinblick auf den Eisverkäufer nicht eintreten soll, bedarf wohl keiner weiteren Diskussion. Man steht aber nun durchaus vor einem Problem, welches sich nach den Regeln der Logik nur auflösen lässt, wenn man die Prämissen ändert, verfeinert oder neue schafft, nach denen man seine logische Argumentation aufbaut.

Diesem natürlich bekannten Problem hilft man dann dadurch ab, indem man weiter fragt, ob der Eisverkäufer durch den Verkauf der Kugel, eine Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg – also in der körperlichen Misshandlung – auch wirklich realisiert hat. Und hierbei kann man dann natürlich schnell feststellen, dass im Verkauf einer Kugel Eis noch längst keine Gefahr zu sehen ist (kommt vielleicht noch auf die hygienischen Umstände in der Bude an).

Es wird durch die weitergehende Frage nach der Gefahr also eine neue Prämisse bzw. Bedingung geschaffen, die das Ergebnis der vorherigen Zwischenprüfung verfeinert.

Ihr seht also, dass die juristische Methodik zwar durchaus logisch aufgebaut ist – Bedingung erfüllt -> Rechtsfolge tritt ein. Gleichwohl spielt sich das interessante dann eher auf der Ebene der Prämissen ab, nach denen man schaut, ob eine Bedingung denn nun wirklich erfüllt ist.

Unabhängig hiervon spielt die Methodik der Logik im Rahmen des Studiums im Sinne von „wir untersuchen das jetzt mal logisch“ keine große Bedeutung. Der Student nimmt diesen eher rechtstheoretischen Ansatz vielmehr als gegeben hin und beschäftigt sich im Großen und Ganzen mit den Prämissen, nach denen untersucht wird, ob die jeweilige Bedingung zutrifft, vermutlich  noch genauer: nach denen die Bedingung zutreffen würde.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Mathematik im engeren Sinne keine wirkliche Rolle im juristischen Studium spielt – es geht nicht darum, irgendwelche Berechnungen aufzustellen, geometrische Formen zu zeichnen oder ähnliches zu bewerkstelligen. Vielmehr liegt der juristischen Methodik ein der Mathematik vergleichbares System zu Grunde. In der Regel wird man im Studium nicht einmal mitbekommen, dass es hier eine Vergleichbarkeit gibt. Gleichzeitig kann es natürlich von Vorteil sein, sich dessen bewusst zu sein – denn wer die Hintergründe bzw. Regeln versteht, nach denen die juristische Falllösung abläuft, der weiß natürlich auch besser mit ihr umzugehen.

  • 1. Für den juristisch vorgebildeten Leser sei hier angemerkt, dass auf die Einführung der im Strafrecht anerkannten ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale des objektiven Tatbestandes (Kausalität, Objektive Zurechnung) sowie auf die Behandlung des subjektiven Tatbestandes, der Rechtswidrigkeit sowie der Schuldhaftigkeit aus didaktischen Gründen verzichtet wird.

Kommentare

Liebe Leser,

ich praktiziere Mathematik auf akademischem Niveau schon viele Jahrzehnte und werde gerade aktuell mit juristischen "Spitzfindigkeiten" geradezu "belästigt".

Nun, warum schreiben ich denn eigentlich hier?

Meiner (unmaßgeblichen) Meinung zu Folge, die empirisch über auch viele Jahre gewachsen ist, läßt das mathematisch Qualifiziertsein gerade bei Anwälten, Staatsanwälten und Richtern schlimmerweise viel zu wünschen übrig. Nicht nur, das "Mathematik" (... kein Mensch auf dieser Erde, in dieser Welt kann wissen, was Mathematik eigentlich ist ...) mit (formalem) "Rechnen" verwechselt wird, sondern die Sprache der Natur (Mathematik also ...) wird in (amtlicher) Ausführung des Rechts ("Im Namen des Volkes ..." also) geradezu "vergewaltigt". Richterliche Unabhängigkeit (... ich habe da nichts dagegen, ganz im Gegenteil) wird durch "dumme Menschen" regelrecht mißbraucht, Algorithmen der "Künstlichen Intelligenz" werden mit Abschalten des individuellen Denkens für Entscheidungen generalisiert, "Fachwissen" neben juristischem Wissen spielt nur noch eine untergeordnete Rolle ... usw. etc. pp.

Auf den Punkt gebracht: "Mathematik mit der Fachdisziplin Prädikatenlogik" wird einfach in zumehmenden Maße nicht beherrscht und demzufolge, was ja wohl auch logisch ist, kommt es zu eklatanten Fehlurteilen (... persönlich nun mehrfach im Gerichtsbezirk Paderborn erlebt ...), welche mir Anwälte auch so bestätigen.

In der Hoffnung, dass  Ihr versteht, was ich meine ...

Viele Grüße aus Paderborn

Michael Nagel

 

PS.: gibts einen Leser hier, der möglicherweise aus meiner Umgebung ist undder mich in juristischen Fragen Erstinstanzlich (... auch vorbereitend informell weiterführend ...) unterstützen möchte? ... ich habe vielleicht mehrere aktuelle persönliche Fälle, die interessant sein könnten ...

PS2.: ... gerade habe ich obigen Text nochmal gelesen ... ja da haben wir den Salat im wahrstem Sinne des Wortes (... logisch??) ... da finden wir die Ursachen des vielen Leids, was das sog. "Juristische System" hierzulande gerade anrichtet (CORONA und GERICHTSSAAL ... einfach m.E. widerlich, was ich da erleben muss ...)

Lieber Herr Nagel,
ich bin Dozent der Mathematik an der FAU Erlangen-Nürnberg und überlege, ob man nicht eine freiwillige kleine Mathematikvorlesung für Juristen/Geisteswissenschaftler anbieten könnte, um das von Ihnen geschilderten Problem zu lindern. Daher wäre ich an Ihren Beispielen für die Fehlurteile interessiert.
(Sie können mir gerne per Mail schreiben, man findet mich leicht per Websuche.)
Vielen Dank,
Nicolas Neuß

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