Versuch

Gesamtbetrachtungslehre

Definition: 

Bei der Gesamtbetrachtungslehre liegt bei einem einheitlichen Geschehen bei der Verwendung eines neuen Mittels bei der Tatausführung, auch wenn der Täter daran bei der gedanklichen Vorbereitung sei

Beendeter Versuch

Definition: 

Beendet ist ein Versuch, wenn der Täter alles getan zu haben glaubt, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolgs notwendig oder möglicherweise ausreichend

Fehlgeschlagener Versuch

Definition: 

Der Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach seiner subjektiven Vorstellung die Tat mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden