Lernen: Die ärgerlichsten Klausurfehler, die Du unbedingt vermeiden musst

Auch wenn es unzählige Arten von Klausurfehlern gibt, so gibt es doch einige No-Gos, die Du immer beachten solltest.
Dennoch solltest Du ebenso Deine eigenen, persönlichen Fehler im Auge behalten, damit sie Dir beim nächsten Mal nicht noch einmal passieren. Eine persönliche Fehleranalyse nach jeder Klausur bleibt Dir somit, trotz Lesens dieses Beitrages, nicht erspart.
 
Den Bearbeitervermerk nicht lesen
Nichts ist ärgerlicher, als den Bearbeitervermerk nicht oder nicht richtig zu lesen. Dadurch prüfst Du schnell die Zulässigkeit und Begründetheit, obwohl nur nach der Begründetheit gefragt war und gibst damit dem Korrektor zu verstehen, nicht richtig aufgepasst zu haben und verschenkt Zeit und somit auch Punkte.
 
Zu diesem Punkt 1 gehört es auch, die ganze Klausur wirklich zu lesen und sicherheitshalber auch noch einmal das Blatt umzudrehen, um zu kontrollieren, ob auf der Rückseite noch etwas steht.
 
Urteilstil statt Gutachtenstil
Den Gutachtenstil lernen wir vermeintlich bereits im ersten Semester – dennoch verlieren wir ihn gerne aus den Augen. Gerade Wörter, die wir im Alltag gerne verwenden wie z. B. „weil, da und denn“, solltest Du in der Klausur um jeden Preis vermeiden. Dem Korrektor werden diese Wörter – unabhängig vom Kontext sofort ins Auge springen.

Zur Erinnerung noch einmal die einzelnen Schritte des Gutachtenstils:
1. Obersatz
2. Definition
3. Subsumtion
4. Ergebnis
 
„Wissensprostitution“
Bleibt immer beim Klausursachverhalt und schreibt kein Lehrbuch! Diesen Fehler macht man gerne in den unteren Semestern. Verständlich, aber falsch: Du hast lange für diese Klausuren gelernt und möchtest gerne demonstrieren, was Du alles kannst. Leider erreichst Du damit jedoch genau das Gegenteil. Das Schreiben eines Aufsatzes stellt eben kein Gutachten dar und erfolgt oft losgelöst vom eigentlichen Fall. Damit verschenkst Du einerseits viel Zeit, demonstriert eine fehlerhafte Schwerpunktsetzung und verärgerst ggf. auch noch den Korrektor, der eine Klausur so schnell wie möglich korrigieren möchte und nichts Überflüssiges lesen will.

Etwas in den Sachverhalt hineinlesen
Ja, Du solltest den ganzen Sachverhalt wie einzelne Puzzleteile in Deiner Klausur verwenden. Jedoch solltest Du unter keinen Umständen etwas in den Sachverhalt hineininterpretieren, was dort partout nicht steht, nur um beispielsweise Dein 1 A auswendig gelerntes Lieblingsproblem zu präsentieren. Das gibt Dir zwar keinerlei Punkte, aber wilde Schlangenlinien am Blattrand, von Deinem Korrektor. Auch wenn mancher Sachverhalt wirklich dürftig ist, musst Du dennoch an ihm arbeiten und ihm nichts hinzufügen, was sich nicht unmittelbar aus dem Sachverhalt ableiten lässt.

Falsche Schwerpunktsetzung
Unproblematische Stellen besonders ausführlich zu behandeln, nur um „Standardwissen“ abzuspulen, solltest Du unbedingt vermeiden. Anstatt besonders belesen und fleißig zu wirken, zeigst Du damit leider nur mangelndes Problembewusstsein. Alles, was in einer Klausur überflüssig ist, gilt als falsch. Trau Dich, unproblematische Stellen auch kurz abzuarbeiten.
 
Normen richtig lesen und zitieren
Auch wenn Du scheinbar auswendig weißt, was in der betreffenden Norm steht, solltest Du Dir angewöhnen, jede Norm, die Du in der Klausur verwendest, zu lesen, um sie einerseits richtig anzuwenden und sie andererseits auch richtig zu zitieren. Zudem ist es hilfreich, die Normen im „Dunstkreis“ der einschlägigen Norm zu lesen oder zumindest im Auge zu behalten, um in keine Falle zu tappen oder etwas zu übersehen.
 
Den Sachverhalt außer Acht lassen
Es gibt leider viele Studenten, die zu wissen meinen, worauf es in dieser Klausur ankommt und Sachverhaltsinformationen nicht mehr verwerten. Gerne werden sie auch verwechseln, mit einem Fall oder einem Urteil, aus der Klausurenvorbereitung. Diesen Fehler kannst Du vermeiden, indem Du den Sachverhalt mindestens zweimal liest – einmal im Überblick und einmal beim Erstellen der Lösungsskizze.
 
Keine Widersprüche einbauen
„Wer oben A sagt, darf unten nicht B sagen“. Die Randbemerkung „Widersprüchlich“ möchte jeder um jeden Preis vermeiden. Prüfe, bevor Du einen nachfolgenden Anspruch oder Tatbestand bejahst, unbedingt, ob dieses Ergebnis mit der vorherigen Prüfung im Einklang steht. Beispielsweise kannst Du, nachdem Du einen vertraglichen Anspruch gegen die Person X bejaht hast, nicht auch einen Anspruch aus GoA gegen die Person X bejahen.
 
Grundsätzliche Schemata und Definitionen auswendig lernen
Auch wenn wir alle das Auswendiglernen hassen – manche Definitionen und Aufbauschemata müssen eins zu eins beherrscht werden. Dazu gehört z. B. die Reihenfolge der zivilrechtlichen Ansprüche, die Definitionen der Schutzbereiche der Grundrechte, die Prüfung von vertraglichen Primäransprüchen, einige strafrechtliche Definitionen etc.. Fängst Du bei einer absoluten Standarddefinition an, Dir etwas aus den Fingern zu saugen, ist das meistens falsch.
 

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