Schema zur Brandstiftung, § 306 StGB

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) Täterfremdes Tatobjekt

(1) § 306 I Nr. 1: Gebäude, Hütten

Gebäude

Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das dazu bestimmt und geeignet ist, dem Schutze vor Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

Hütte

Eine Hütte ist ein unbewegliches Bauwerk, dass mangels Größe, Festigkeit oder Dauerhaftigkeit nicht als Gebäude gelten kann.

(2) § 306 I Nr. 2: Betriebsstätten, technische Einrichtungen

Technische Einrichtungen sind namentlich Maschinen, also Sachen, die im Rahmen einer Betriebsstätte zur Fertigung usw. eingesetzt werden.

(3) § 306 I Nr. 3: Warenlager, Warenvorräte

Warenlager

Ein Warenlager ist ein umschlossener Raum, der zur Aufnahme von Warenvorräten bestimmt ist.

Warenvorräte

Warenvorräte sind dann gegeben, wenn eine bestimmte Menge von Gegenständen zum Zweck künftiger Verwendung vereinigt wird und diese Menge eine gewisse Erheblichkeit hat.

(4) § 306 I Nr. 4: Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge

(5) § 306 I Nr. 5: Wälder, Heiden oder Moore

(6) § 306 I Nr. 6: land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

(7) Fremd

Fremd sind alle Sachen, die zumindest auch im Eigentum eines anderen stehen.

b) Inbrandsetzen / Zerstören durch Brandlegung

Inbrandsetzen

Ein Gebäude ist in Brand gesetzt, wenn zumindest Teile, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfasst werden, dass das Feuer aus eigener Kraft, d.h. ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt.

Zerstören durch Brandlegung

Durch Brandlegung ist die Zerstörung bewirkt, wenn sie einerseits auf der Brandstiftungshandlung kausal beruht und anderseits dieser objektiv zugerechnet werden kann.

2. Subjektiver Tatbestand

Vorsatz

Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Tätige Reue, § 306e StGB

V. Ergebnis

VI. Minder schwerer Fall gem. § 306 II StGB

Zum eBook Download

Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen Drucklayout als PDF-Download!

(Ein großer Rabatt wird Dir beim Checkout abgezogen!)

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Notstandslage i.S.d. § 904 BGB 1. Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut Unter einer…
Die Nichtleistungskondiktion ist ein Fall der ungerechtfertigten Bereicherung, bei der die…
I. Mitwirkungshandlung des Bestellers Zur Herstellung des Werkes muss eine Mitwirkungshandlung des…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Finde heraus, was ADVANT Beiten Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Weitere Schemata

I. Wirksamer Kaufvertrag iSd. § 433 BGB II. Sachmangel iSd. § 434 BGB III. Bei Gefahrübergang, § 4…
Eine Störung der Geschäftsgrundlage liegt vor, wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags ge…
I. Mietvertrag, § 535 BGB II. Sach- oder Rechtsmangel, § 536 BGB III. Voraussetzungen des § 536a I…
I. Verwendungen eines Vorbesitzers Rechtsvorgänger im Besitz muss Verwendungen auf die herauszugebe…
Was Osborne Clarke als Arbeitgeber zu bieten hat