Schema zum Aggressivnotstand, § 904 BGB

I. Notstandslage i.S.d. § 904 BGB

1. Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut

Unter einer Gefahr versteht man einen Zustand, bei dem auf Grund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ergebnisses besteht.

Notstandsfähig sind alle rechtlich geschützten Interessen.

2. gegenwärtig

Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn ein Zustand gegeben ist, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befürchten lässt, sofern nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden.

II. Notstandshandlung

1. Beeinträchtigung

Einwirkung auf eine fremde Sache

2. Erforderlichkeit

Eine Notstandshandlung ist erforderlich, wenn sie geeignet ist, die Gefahr abzuwenden und das mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellt.

3. Verhältnismäßigkeit

Der Eingriff ist verhältnismäßig, wenn das geschützte Interesse dem beeinträchtigten Interesse wesentlich überwiegt.

III. Subjektives Rechtfertigungselement

Abwendungswille

Der Täter muss der Gefahr mit Abwendungswillen entgegentreten, also die Absicht im Sinne eines zielgerichteten Wollens besitzen, die Gefahr vollständig abzuwenden oder zumindest abzuschwächen.

Zum eBook Download

Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen Drucklayout als PDF-Download!

(Ein großer Rabatt wird Dir beim Checkout abgezogen!)

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

A. Verkäufer gegen Lieferant aus § 437 BGB (Normale Gewährleistungsrechte) Es gelten die normalen…
I. Voraussetzungen („haftungsbegründender Tatbestand“) 1. Rechtsgutverletzung: wie bei § 823 I BGB…
I. Anfechtungsgrund 1. Inhaltsirrtum § 119 I 1. Var. BGB Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Finde heraus, was Dir die Juracon zu bieten hat

Weitere Schemata

I. Verbrauchervertrag über digitale Produkte, §§ 310 III, 327 I, II BGB (Anwendungsbereich) 1. Verk…
A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG Art. 94 I Nr.4 b) GG, §§ 13 Nr. 8 a) BVerfGG II. Bete…
I. Schuldverhältnis II. Nachträgliche Unmöglichkeit nach § 275 I-III BGB Schuldner braucht nach §…
I. Vorliegen eines Werkvertrags Unter einem Werkvertrag versteht man einen Vertrag, durch den der…
Was hat Lawentus als Arbeitgeber zu bieten