Schema zur Beleidigung, § 185 StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Beleidigung
Eine Beleidigung ist die Kundgabe eigener Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung.
b) Erfolg
Kenntnisnahme der beleidigten Person oder einer anderen Person.
c) Kausalität
Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
2. Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.
II. Rechtswidrigkeit
spezieller Rechtfertigungsgrund: § 193 StGB
Allgemeine Rechtfertigungsgründe
III. Schuld
Allgemeine Entschuldigungsgründe
IV. Strafausschließungsgrund § 199 StGB (wechselseitige begangene Beleidigung)
V. Strafantrag § 194 StGB
VI. Ergebnis
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