Schema zur Beleidigung, § 185 StGB

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) Beleidigung

Eine Beleidigung ist die Kundgabe eigener Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung.

b) Erfolg

Kenntnisnahme der beleidigten Person oder einer anderen Person.

c) Kausalität

Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

2. Subjektiver Tatbestand

Vorsatz
Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.

II. Rechtswidrigkeit 

spezieller Rechtfertigungsgrund: § 193 StGB

Allgemeine Rechtfertigungsgründe
 

III. Schuld 

Allgemeine Entschuldigungsgründe

IV. Strafausschließungsgrund § 199 StGB (wechselseitige begangene Beleidigung)

V. Strafantrag § 194 StGB

VI. Ergebnis

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