Vermeidbarkeit bei ETBI

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich meiner Hausarbeit. 
A hat B mit einer Stange niedergeschlagen. Danach hat er erkannt, dass B doch tödlich verletzt ist, möchte ihm dann erst helfen, aber nach Aufforderung seines Freundes C lässt er von der Hilfe ab. 
D hält jetzt diese vermeintliche Rettungshandlung des A für einen weiteren Angriff auf B. Deswegen geht er auf A los, um den vermeintlich angegriffenen B zu verteidigen. D unterliegt also einem ETBI.
Jetzt steht im Sachverhalt noch dazu, dass sich A aber bereits voll und ganz von seinem Angriff losgelöst hat. Bin mir jetzt nicht sicher, ob der Irrtum für D dadurch vermeidbar war oder nicht? Dies müsste ich ja bei der strengen Schuldtheorie prüfen.
Je nachdem käme ich bei den Theorien dann entweder zu gleichen oder unterschiedlichen Ergebnissen und müsste eventuell einen Streitentscheid führen. 

Vielen Dank schon mal für eure Antworten! 


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