Fraktion/Abgeordnete im Organstreit

Hallo!

Habe bezüglich meiner Hausarbeit im Staatsorganisationsrecht folgende Frage:

Kann eine Fraktion die Rechte eines Abgeordneten, der der Fraktion angehört, geltend machen?

Hintergrund: Die Fraktion macht im Antrag geltend, dass der verfassungsrechtliche Status aus Art. 38 Abs. 1 Abs. 2 GG , von den von der Maßnahme betroffenen Abgeordneten, verletzt wurde. Der betroffene Abgeordnete macht im eigenen Antrag lediglich Verletzung der Immunität geltend. Die Fraktion nennt im Antrag zum Organstreitverfahren die Verletzung seines verfassungsrechtlichen Status. Die Prüfung wäre hierbei eine andere, aber ist sie zulässig?

Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe!