Schema zum übergesetzlichen entschuldigenden Notstand

I. Notstandslage

1. Lebensgefahr

2. gegenwärtig

Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn ein Zustand gegeben ist, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befürchten lässt, sofern nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden.

II. Notstandshandlung

1. Die Handlung ist nicht bereits durch § 34 StGB gerechtfertigt oder nach § 35 StGB entschuldigt. (solltest Du vorher immer geprüft haben!!)

2. Nach ethischer Gesamtbetrachtung das einzige Mittel, um größeres Übel zu vermeiden.

III. Hinnahme der Gefahr nicht zumutbar

Hinnehmbar wäre die Gefahr dann, wenn der Täter die Gefahr selbst verursacht hätte, § 35 I 2 StGB analog

III. Subjektives Element

Kenntnis und Abwendungswille

Der Täter muss mit Gewissensnot in Kenntnis der Gefahr mit Abwendungswillen gehandelt haben

Zum Download der Schemata

Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Ermächtigungsgrundlage, § 79 I 1 ggf. iVm. 2 Nr.1-5 NBauO II. Formelle Rechtmäßigkeit 1.…
A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit Art. 100 I GG, § 13 Nr. 11 BVerfGG II.…
I. Gegenseitiger Vertrag Das Gegenseitigkeits- bzw. synallagmatische Verhältnis steht für das…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Kliemt Arbeitsrecht als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Anspruchsgrundlage gewohnheitsrechtlich anerkannt; Herleitung aus den Grundrechten, Art. 20 Abs.…
A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des EuGH: Prinzip der Spezialzuständigkeit, Art. 267 AEUV II.…
I. Anspruchsteller = Inhaber der Hypothek 1. Dingliche Einigung §§ 873 I, 1113 I BGB 2. Bestehen d…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) unbefugtes und beharrliches Nachstellen durch eine d…
Finde heraus, was PwC Legal Dir als Arbeitgeber zu bieten hat