Schema zum Fahrlässigkeitsdelikt

I. Tatbestand

1. Erfolgsverursachung

a) Handlung

b) Erfolg

c) Kausalität

Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er in der konkreten Situation verpflichtet gewesen wäre.

P: Individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigungsfähig (+)

P: Vertrauensgrundsatz

P: Übernahmefahrlässigkeit

3. Objektive Vorhersehbarkeit

Objektiv vorhersehbar ist jeder Erfolg, dessen Kausalverlauf und Erfolg nicht völlig außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt.

4. Objektive Zurechnung

a) Pflichtwidrigkeitszusammenhang

Objektive Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts bei pflichtgemäßem Verhalten

b) Schutzzweck der Norm

P: Bewusste Selbstgefährdung -> Retterfälle

P: Herausfordererformel -> Fluchtfälle

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

1. Schuldfähigkeit (§§ 19, 20 StGB)

2. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

a) Persönliche Fähigkeit, die objektive Sorgfaltspflicht zu erfüllen

b) Subjektive Vorhersehbarkeit

c) Entschuldigungsgründe

-> spezieller Entschuldigungsgrund: Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

IV. Ergebnis

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