Wo prüfe ich das tatbestandsausschließende Einverständnis?

Hallo,

bin grade am Strafrecht lernen und habe eine kleine klausurtechnische Frage:

Wie bereits in der Überschrift genannt geht es um das tatbestandsausschließende Einverständnis. Um was es geht habe ich verstanden, also dass diese Art von Einverständnis dafür verantwortlich sind, dass der Tatbestand garnicht erfüllt ist. (z.B. kein "unbefugtes" Nutzen eines Fahrzeuges nach §248b StGB) Dadurch schließe ich ja, dass es sich dann nur um ein tatbestandsausschließendes Einverständnis, wenn das "NIchtwollen des Erfolgs" schon ein konkretes Merkmal des Tatbestandes ist, und dies dadurch relativ selten ist. Lieg ich damit im Groben richtig?

Meine eigentliche Frage nun:
Angenommen es liegt ein solches Einverständnis vor: Wo spreche ich es an? Es verneint ja schon den objektiven Tatbestand, d.h. es macht wenig Sinn erst bei "Rechtswidrigkeit" darauf zu sprechen zu kommen, anders bei als der rechtfertigenden Einwilligung, bei der ja der Erfolg objektiv eingetreten ist.

Steh grade irgendwie auf dem Schlauch, danke für die Antworten Smile

Marco 


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hey Marco, schau Dir das Prüfungsschemata einmal genau an: https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-unbefugten-gebrauchs-eine... Dann siehst Du schnell wo Du es ansprechen musst Smile Zur Rechtswidrigkeit kommst Du dann gar nicht erst Smile

also ich würde es im objektiven Tatbestand prüfen. Erst, ob die Merkmale generell vorliegen und im zweiten Schritt, ob sie ausnahmsweise durch das tatbestandsausschließende Einverständnis nicht vorliegen. Smile