Widerspruchsbescheid = Verwaltungsakt?

Hey alle zusammen,
habe eine Frage aus den Verwaltungsrecht AT.
Wenn jemand gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch einlegt bekommt er ja einen Widerspruchsbescheid. Wenn der Kläger nun gegen diesen Widerspruchsbescheid vorgehen möchte (Klageart ist erstmal egal, habe nur Verwaltungsrecht AT ohne Prozessrecht, das kommt erst nächstes Semester), wie prüfe ich das dann in der Klausur. Ein Widerspruchsbescheid ist doch ein ganz normaler Verwaltungsakt, oder nicht? (Erste Frage) Grundlegend prüft man ja in der Begründetheit I. EGL des VA II. Formelle RMK des VA III. Materielle RMK des VA; meine AG-Leiterin prüft bei einem Widerspruchsbescheid allerdings so: I. Formelle RMK des WB (sie beginnt also nicht mit I. EGL) II. Materielle RMK des WB 1. EGL des VA gegen welchen sich der Widerspruch gerichtet hat 2. Formelle RMK dieses (ursprünglichen) VA's 3. Materielle RMK dieses (ursprünglichen) VA's - ich bin verwirrt. Heißt das, dass sich der Kläger, wenn er gegen den WB klagt auch indirekt automatisch gegen den ursprünglichen VA klagt, sodass es (wie man im Schema meiner AG-Leiterin sieht) keiner EGL für den Widerspruchsbescheid bedarf, da man iRd Materiellen RMK des WB die EGL des ursprünglichen VA's prüft und da eben der Widerspruchsbescheid auf diesem VA basiert, bedarf es nicht noch einer separaten EGL für den Widerspruchsbescheid?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, ich bin super verwirrt und brauche dringend Hilfe. Vielen Dank schonmal!



Du hast Recht damit, dass ein Widerspruchsbescheid einen Verwaltungsakt darstellt. 

Gegenstand der Klage gegen den Widerspruchsbescheid bleibt der ursprüngliche VA (und insofern er in dem Widerspruchsbescheid geändert wurde, auch die Anordnungen/Veränderungen durch den Widerspruchsbescheid). Es ist also - so wie deine AG-Leiterin es auch tut - die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen VA zu prüfen.