Verzugszinsen / Klageschrift: Tippfehler in der Nebenforderung

Hallo, folgender Sachverhalt: in der Klageschrift wurde statt 9% (Geschäftsleute) 5% Verzugszinsen verlangt. Im Schriftverkehr taucht lediglich die Formulierung "marktübliche Verzinsung" auf, ohne den Tippfehler zu bemerken. Erst nach Urteilsschluss ist das Missverständnis aufgefallen. Kann Berichtigung nach ZPO 291, 321, 319 verlangt werden und bis wann müsste dieses Verlangen eingereicht werden?

Ergänzung: Internetrecherche beschäftigt sich fast ausschliesslich mit dem Rubrum. Das Namen mal falsch geschrieben werden, passiert. Was bei tatsächlichen Änderungen der Klageschrift ex post?