Verwertung nach Pfändung

Hallo Community :) 

ich habe folgende Frage: wie kommt man eigentlich nach der Pfändung eines Anspruchs an sein Geld? 

Man kann den Anspruch natrülich nach § 836 Abs. 1 ZPO in eigenem Namen fordern bzw. mittels Einziehungsklage verfolgen. Gibt es daneben noch weitere Möglichekiten?

Vielen lieben Dank im Voraus! 


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