Ich habe ein Verständnisproblem bei der Kausalität, speziell zur alternativen Kausalität:
Jede Bedingung für sich ist dann ursächlich, wenn die Bedingungen zwar alternativ aber nicht kumulativ hinweggedacht werden kann, ohne das der Erfolg entfiele.
Wenn also der A und B unabhängig voneinander den C gift in das Getränk schütttet, wäre nach der Äquivalenztheorie keine Handlung ursächlich.
Meine Frage nun: Hängt das mit der hypothetischen Kausalität zusammen.
Denn wenn ich die Handlung des A hinwegdenke, wäre C dennoch gestorben. Das ist aber eher eine Hypothese und diese sind unbeachtlich. Daher wäre die einzelnen Handlungen nicht ursächlich.
Ich meine das ist der Fall, in dem die Kausalität um den Bestandteil der "Hinreichenden Mindestbedingung" konkretisiert wird. Soll heißen, wenn ein Fall der alternativen Kausalität vorliegt - nämlich in deinem Beispiel sowohl die Giftmenge des A als auch des B ausgereicht hätten, um den C zu töten - dann sind in beiden Handlungen die hinreichende Mindestbedingung erfüllt. Dann kannst Du annehmen, dass sowohl die Handlung des A als auch des B kausal waren.
Schau einfach mal in einen StGB-Kommentar nach der hinreichenden Mindestbedingung