Verrichtungsgehilfe immer auch Erfüllungsgehilfe

Meine These: Wenn zwischen Geschädigtem und Chef ein Vertrag besteht, ist ein Verrichtungsgehilfe immer auch ein Erfüllungsgehilfe.

 

Kann mir irgendjemand einen Fall nennen, wo jemand trotz Vertrag nur Verrichtungsgehilfe ist? Selbst die anderen Lehrlinge, die gerade keine Hauptleistungspflichten gegenüber diesem Gläubiger erfüllen und gerade andere Aufträge machen, sind immer Erfüllungsgehilfen der Rücksichtspflichten ihres Chefs nach 241 II, oder?