Verhältnis 243 zu Diebstahlsqualifikationen

Hallo zusammen,

kleine Frage für den Aufbau in der Hausarbeit. 
Was passiert, wenn ein Täter sowohl ein Regelbeispiel aus §243 StGB als auch einer Diebstahlsqualifikation z.B. §244 StGB erfüllt? Entfällt §243? Oder muss ich dann beides prüfen? Erscheint mir irgendwie unlogisch, einen besonders schweren Fall des Diebstahls als Strafzumessungsnorm neben einer wirklichen Tatbestandsqualifikation existieren zu lassen. Falls es aber so ist, was prüfe ich zuerst an, wie verknüpfe ich es und wo setze ich die Prüfung? Smile

Danke für eure Hilfe!

 

Marco Smile