Kann man Leute strafrechtlich belangen, die die Verfassung zb durch einstellung von chinesen in die staatsgewalt des volkes putschen - da geschrieben steht, alle staatsgewalt geht vom volke aus, - und wird auch von ihm ausgeübt?
Mir fällt kein Gesetz dazu ein.
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Das das gegen die verfassung verstösst ist klar - die putschisten überführen das volk unter die herrschaft der chinesen.
Ohne Konsequenzen? Strafrechtlich betrachtet.
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Tangiert dieser Vorgang die Verfassungsgemässe Ordnung durch änderung?
dann käme hochverrat in betracht.
im amt, hätte derjenige zumindest eine gewaltposition. Reicht seine tätigkeit zur anklage aus?
verfassungsfeindliche sabote käme auch in betracht.
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Kann hier jemand, der strafrechtlich mehr bewandert ist, weiterhelfen?