Hallo zs!
Es geht um eine Verfassungsbeschwerde.
Der Beschwerdeführer sieht sich durch ein Gesetz in seinen Grundrechten verletzt, als auch durch ein letztinstanzliches Urteil, welches sich auf das Gesetz stützt.
Muss ich bei der Prüfung eine Gesetzes und UrteilsVB prüfen oder reicht eine UrteilsVB in der ich in der Begründetheit eben dieses Gesetz auf die Rechtmäßigkeit prüfe? Und wie sieht das mit der Zulässigkeitsprüfung aus? Zwei separate?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Geht nicht eindeutig hervor, gegen was die Verfassungsbeschwerde gerichtet ist? Wenn das für den Sachverhalt wichtig ist, musst du das kurz erörtern, denn die Begründetheit sieht bei einem Urteil, einem Verwaltungsakt oder einem Gesetz jeweils anders aus.
Ich versteh aber noch nicht den Sachzusammenhang. Vielleicht folgender Fall: Person A wollte eine Genehmigung, ihm wurde die Genehmigung wegen Paragraph X versagt, Person A sucht den Rechtsweg, Urteil ebenfalls negativ. Person A erhebt Verfassungsbeschwerde.
Ist der Sachverhalt so angelegt? Oder warum ist deine Person mit dem Gesetz und dem Urteil unzufrieden?
Also bei der Zulässigkeit musst du darauf eingehen, gegen was sich die Verfassungsbeschwerde richtet. Sie kann sich auch auf beide richten, dann musst du bei der Begründetheit auf beide isoliert eingehen. Wie gesagt, die Begründetheit sieht bei einem Urteil und bei einem Gesetz anders aus.
Erstmal danke für die Antwort.
Also das Gesetz verbietet den Erwerb von bestimmter Medikamente. Deswegen stellt der Beschwerdeführer Antrag auf Ausnahme, sodass dieser dann bei Genehmigung das Medikament erwerben könnte.
Letztinstanzlich wird das aber abgelehnt.
Beschwerdeführer fühlt sich sowohl durch das Gesetz als auch durch das Urteil (das ja auf dieses Gesetz gestütz ist) in 1 I, 2 I, II GG verletzt.
Handelt es sich zufällig um das BtMG ? Wahrscheinlich um Paragraph 5 BtMG?
Nun, bei der Zulässigkeit schreibst du sinngemäß folgendes z.B.:
Verfassungsbeschwerde kann man nur erheben, wenn der Rechtseweg ausgeschöpft ist. Will der Antragsteller also alleine gegen das Urteil vorgehen, würde es keinen Sinn machen, wenn er ein neues Urteil verlangt, das Urteil aber auf Grund des Gesetzes ( das kein Ermessen vorsieht, wie Paragraph 5 BtMG) dann wieder gleich ausfallen würde, dann wäre er da wo er am Anfang war. Das heißt die Verfassungsbeschwerde richtet sich eigentlich gegen das Gesetz (auch wenn er sich durch das Urteil verletzt fühlt, er glaubt ja auch in seinen Grundrechten verletzt zu sein, was nicht heißt dass es stimmt, muss man ja deshalb in der Begründetheit prüfen), dann prüfst du in der Begründetheit das Gesetz nach Verfassungswidrigkeit bzw. ob es gegen Grundrechte verstößt. Schließlich kann man dann zwar auf das Urteil eingehen, bleibt aber nach deinem Sachverhalt entbehrlich.
In bestimmten Fällen macht es aber eher Sinn, Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil anzuwenden bzw. auf der Begründetheit darauf einzugehen, z.B. wenn man gegen Art. 3 GG verstößt, also gegen Gleichheitsrechte, Beispiel einer Frau wird es erlaubt, dem Mann nicht, dann nur auf Urteil eingehen, wenn das Gesetz eine solche Trennung nicht vorsieht. Aber ich denke, darum geht es in deinem Sachverhalt nicht, weshalb du in der Begründetheit vorerst auf das Gesetz eingehen solltest.
Jaa, geht tatsächlich um § 5 BtMG
Also prüfe ich erst GesetzesVB und dann ob das Urteil rechtmäßig ist? Weil unter bestimmten Umständen im Einzelfall ist es möglich, trotz des § 5 BtMG, die Medikamente zu erwerben (dazu gibts ja jetzt neuste Rechtsprechung).
Richtig, so machst du es. Nur habe ich das jetzt nicht weiter thematisiert, weil ich ja nicht weiß um welche Medikamente es geht und was genau der Fall ist, weshalb ich das Gesetz vorziehe. Also macht so erst einmal mehr Sinn. Danach gehst du auf das Urteil ein. Einige Medikamente darf der Arzt nicht verschreiben, z.B. im Zusammenhang mit Paragraph 217 StGB. Aber ich glaube nicht, dass das in diese Richtung geht, ich wollte nur darauf hinaus, dass alles vom Sachverhalt abhängt, weshalb es bei solchen Fällen (keine Genehmigung, Urteil negativ) immer das Gesetz zuerst auf Rechtmäßigkeit geprüft werden sollte, weil das , wie bereits argumentiert, vorerst mehr Sinn macht. Viel Erfolg.