Unterschlagung, 246

Hallo Leute Folgendes Problem: A hat einen Zweitschlüssel von der Wohnung seiner Ehefrau E(die Wohnung gehört der Ehefrau). E verlangt den Schlüssel jedoch mehrfach von A heraus. A benutzt trotzdem den Schlüssel, um in die Wohnung der F zu gelangen. Hat sich A bzgl. einer Unterschlagung strafbar gemacht? Wie prüfe ich das genau ( Manifestationstheorie etc)? Vielen Dank schon mal


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Ich komm ehrlich gesagt immer noch nicht weiter. Nach der einen Ansicht würde A das obj. TBmerkmal erfüllen, da objektiv gesehen er die sache sich aneignen und der F enteignen möchte. Aber ich weiß nicht wie ich dann weitermachen soll. Vor allem : was ist mit dem subj TB? Reicht es aus dass A den Schlüssel nutzt? Danke vielmals