Täterschaft und Teilnahme

Hallo, ich habe momentan Schwierigkeiten mit der Abgrenzung.
Wie muss ich prüfen, wenn sowohl Merkmale einer Anstiftung vorliegen, als auch Hilfe geleistet wird.
Es geht um A und B. A steckt in Geldnot.

Der Plan stammt hier komplett von B (Täterschaft- eventuell A als Werkzeug?. A führt die Tat aus.

B leistet jedoch auch Hilfe indem er die Räume beobachtet vor dem Raub. (Beihilfe?)

Zudem macht B dem A Mut "es sei eine Kleinigkeit für A" "solle zur Not etwas Spitzes benutzen" (Anstiftung zum schweren Raub?)

Außerdem hatte A ursprünglich legale Ideen an Geld zu kommen. (Anstiftung?)

Ich habe gelesen, dass wenn Anstiftung und Beihilfe vorliegen, es für eine Täterschaft spricht.
Andere Meinungen sagen, dass mit der Anstiftung die Beihilfe mit verwirklicht wird.
Was sind eure Meinungen dazu? Wie soll ich in dem Fall vorgehen?



Schau am Besten im Kommentar noch einmal nach, wie das Verhältnis von Anstiftung und Beihilfe zueinander ist. Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Beihilfe gegenüber der Anstiftung subsidiär ist, zumindest dann, wenn die Beihilfe nachträglich erfolgt.