Hallo zusammen,
Ich setzte mich derzeit mit einem Fall auseinander und bin mir unsicher bezüglich des Aufbaus. Im Fall ist es so, dass der Täter tankt (ohne Zahlungswillen). Er wird dabei aber nicht vom Kassenpersonal bemerkt. Grundsätzlich käme es regelmäßig in solchen Fällen folglich mangels Irrtumserregung zum versuchten Betrug. Nun ist es aber so, dass der Täter, statt wegzufahren, in den dazugehörenden Shop geht, dort eine Zeitschrift kauft und wahrheitswidrig aussagt, nicht getankt zu haben.
So, meine Frage ist nun, wie Ihr da rangehen würdet? Entweder: Versuchter Betrug bejahen und im Anschluss an das Zeitschriftkaufen anknüpfend einen vollendeten Betrug bejahen.. Oder: Das ganze als Einheit sehen und lediglich einen Betrug "durchgehen" lassen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Zusatz: Man findet viele Fallbeispiele bzw. Belege für diesen Weg mit dem versuchten Betrug. Aber diese Fälle sind alle anders gelagert: in diesen Fällen ist es nämlich so, dass der Täter direkt danach wegfährt. In meinem Fall ist es aber so, dass der Täter noch in den Shop geht und eben dann bemerkt wird und durch die wahrheitswidrige Aussage täuscht. An sich ist der Versuch meiner Meinung nach beim Tankvorgang noch unbeendet und wird dadurch, dass er in den Shop geht, weitergeführt und erst nach dieser Handlung beendet.
Vielen Dank im Voraus