Strafrecht Hausarbeit- Fahrlässige Mittäterschaft

Hallo,
ich komme nach den Semesterferien in das 4. Semester und befasse mich gerade mit einer Hausarbeit im Strafrecht, die ich absolvieren muss. Hierbei stellt sich ein Problem auf, bei dem ich nicht weiß, ob das überhaupt relevant ist oder nicht, da es sich über mehrere Seiten erstrecken könnte:
Im Sachverhalt haben A, B und C den Vorsatz, den O auszurauben. A nimmt eine Waffe mit und soll mit dieser drohen und auch in die Luft schießen, um den O einzuschüchtern. B soll den O fesseln oder wenigstens festhalten, während C im Haus des O nach Wertvollem sucht. 
Diese sind dann in O's Haus gekommen, B hat den O festgenommen, während A diesen mit einer Waffe bedroht, also alles nach dem gemeinsamen Tatplan. C sucht währenddessen nach etwas Wertvollem und hat eine Taschenuhr gefunden und mitgenommen, die sehr viel Geld wert ist. Während O festgehalten wird und C die Taschenuhr findet, kommt die Ehefrau E, sieht die Lage, und schmeißt eine Vase in Richtung des A. Diese trifft A aber nicht, was aber A dazu verleitet, in die Luft zu schießen. Der Schuss prallt von der Decke ab und trifft E, die dann an der Wunde verstirbt. 
Es gibt noch mehr zu der Hausarbeit, was aber nicht Teil meiner Frage ist, die einzige Frage, die sich mir stellt, ist, ob es sinnvoll wäre, eine Zurechnung über einen mittäterschaftlich begangenen Raub mit Todesfolge gem. §§ 251, 25 II StGB zu bejahen. Es existiert ja kein gemeinsamer Beschluss zur Tatbestandsverwirklichung des § 251, sodas man eine fahrlässige Mittäterschaft anprüfen könnte. 
Wäre es sinnvoll, dies zu machen? Ich bin mir relativ unsicher, ob das einen Sinn ergeben würde, und wenn es ganz falsch ist, würde ich unnötig mehrere Seiten dazu schreiben [des Weiteren ist dieses Thema auch höchst umstritten].

Tut mir Leid für den langen Text, aber ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine. 
Ich würde mich über antworten sehr freuen.



Hallo!

Du möchtest also einen vorsätzlichen §§250, 251, 25 II für B & C verneinen? Darüber kann man natürlich streiten..
Wenn du aber tatsächlich zu dem Ergebnis kommst, einen vorsätzlich mittäterschaftlich begangenen schweren Raub mit (leichtfertiger) Todesfolge zu verneinen, muss im Rahmen eines umfassenden Gutachtens eine fahrlässige Mitterschaft geprüft werden. Dabei gilt es aber zu beachten, dass bereits höchst umstritten ist, ob diese Konstruktion rechtsdogmatisch überhaupt möglich ist.

LG