Wenn ein Sattel von zwei nebeneinander stehenden fremden Fahrrädern getauscht wird, ist dies schon ein Diebstahl? und wenn ja wie wird der neue Gewahrsam begründet?
Die Annahme ist ein Schnellverschluss, bei dem der Sattel innerhalb weniger Sekunden wieder abgebaut werden kann.
Wo haben wir denn da die Zueignungsabsicht?
Wegnahme und Zueignungsabsicht prüfen?
subjektiver Tatbestand?