Strafbarkeit? (Notwehr, Alkohol, Taschenmesser)

Hallo!

Vielleicht könnte mir ja der ein oder andere bei folgendem Problem helfen?

Wenn eine Person (= Opfer) von mehreren Angreifern angegriffen wird und trotz mehrmaligen Äußerungen, ihn in Ruhe zu lassen, zur Abwehr mit einem Taschenmesser in diese Personen einschlug und dabei lebensgefährliche Verletzungen zufügte, welche nur durch eine Notoperation gerettet werden konnten, welche vollendeten Delikte kämen da für die Strafbarkeit der angegriffenen Person in Frage?

Über Eure Ideen und Hilfe wäre ich sehr dankbar!


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Den Notwehrexzess halte ich durchaus für einen guten Gedanken - da müsste man aber nochmal genauer in die Kommentierung schauen.

Ansonsten ist ja im Sachverhalt viel "unbeabsichtigt" passiert, sodass auch in Richtung Fahrlässigkeit gedacht werden sollte.

Die Promillegrenzen sind nicht überschritten, zumindest würde ich aber darüber diskutieren, ob man ggf. trotzdem zu einer verminderten Schuldfähigkeit gelangt, da die Grenze teilweise nur sehr knapp nicht erreicht wird und die Grenzen - zumindest in der Praxis soweit ich weiß - nicht ganz starr angewandt worden. Schau mal in den Fischer, was der dazu sagt.

Ah ja, okay, dann werde ich mich mal in verschiedene Kommentierungen mal reinlesen.
Dankeschön für deine ausführliche Hilfe! Smile