Stellvertreter ohne Vertretungsmacht, Anfechtung

Fall: A hat seinen Freund B beauftragt für ihn ein bestimmtes Buch zu kaufen, was aber höchstens 20 € kosten darf. B kauft dieses Buch bei C im Namen des A, allerdings für 40 €. (Hier liegt doch dann ein Fehlen der Vertretungsmacht vor oder? )
 Der A guckt sich das Buch drei wochen nicht an und erkennt dann dass es ihn eigentlich gar nicht interessiert, da er dachte es geht um etwas anderes in dem Buch. Er möchte nun dem C den Kaufpreis nicht zahlen. (Komm  ich hier überhaupt zur Anfechtung, weil eigentlich ist doch die Genehmigungsfrist von zwei wochen abgelaufen wodurch der A automtaisch das schwebend unwirksame Rechtsgeschäft verweigert oder?)


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Inwiefern brauchte es hier denn einer Genehmigungsfrist? Haben wir es irgendwie mit Minderjährigen zu tun?

Ich würde auch darüber nachdenken, ob ggf. ein unbeachtlicher Motivirrtum hinsichtlich des Inhalts des Buches vorliegt. 

Genau, es könnte sich um einen Vertreter ohne Vertretungsmacht handeln. Dabei solltest du innerhalb der Prüfung zwischen dem Innen- und Außenverhältnis dieser Parteien unterscheiden (die Weisung war ja nur zwischen A und B und der Händler wusste und musste nichts davon wissen).