Person A (Verpächter) hat eine Wiese an Person B (Pächter) verpachtet. Person B nutzt diese Wiese landwirtschaftlich, möglicherweise unter Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fördermittel und hat zusätzlich vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, von denen Person A nichts weiß.
Nun erwägt Person A, das Pachtverhältnis zu kündigen. Die Fragestellung ist, ob Person A im Falle einer Kündigung des Pachtverhältnisses für mögliche Verpflichtungen oder Verluste, die Person B durch die Kündigung erleidet (z.B. Verlust der Fördermittel, Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten), schadensersatzpflichtig sein könnte.
Solange A ordnungsgemäß kündigt, also die Kündigung wirksam und nicht vertrags- oder gesetzeswidrig ist, schuldet A keinerlei Schadensersatz. Ein Schadensersatz nach § 280 I BGB setzt eine Pflichtverletzung voraus, und in einer normalen Kündigung liegt keine Pflichtverletzung.