Rechtsanwaltvergütung

Hallo Leute,

ich bin tatsächlich auf der anderen Seite und werde von einem Anwalt vertreten in der Angelegenheit der Namensänderung.

Gleich der erste Absatz macht mich stutzig:
Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Vertretung in der namensrechtlichen Angelegenheit bei der XXX Behörde die gesetzlichen Gebühren auf Grundlage eines Streitwerts in Höhe von 20.000,00€. Der Auftraggeber schuldet dem Rechtsanwalt mindestens die gesetzliche Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Sollte die gesetzliche Vergütung höher sein, gilt diese als vereinbart.

Was heißt das jetzt genau? Heißt das, dass er ein Honorar von (zusätzlich) 20.000€ erhält oder lese ich das ganz falsch? Eigentlich beläuft sich die Rechnung auf 1.350€ wenn ich das Schriftstück unterschreibe.



Zunächst dürfen wir dich nicht konkret beraten, da wir alle noch Jura-Studenten sind und daher keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

Aufgrund des Streitwertes wird ermittelt, welche Kosten für den Rechtsstreit zu entrichten sind. Der Streitwert umfasst die gesamten Kosten des Verfahrens sowie den "Wert", den der Namensänderung beizumessen ist (im rechtlichen Sinne, nicht im persönlichen Sinn). Aufgrunddessen kann der Rechtsanwalt in einer Tabelle nachschauen, wie viel Geld er für einen Streitwert von 20.000 Euro von dir verlangen kann - In deinem Fall wohl 1.350 Euro.