Wunderschönen Montag Nachmittag,
ich habe folgendes Problem:
Angenommen: A will eine Sache von O und zwingt zu diesem Zweck den B dazu sich zu einem bestimmten Ort zu bewegen. Dort angekommen befiehlt er ihm den O anzurufen und ihm zu sagen, dass er die Sache an einem geheimen Ort abstellen soll, weil er (also B ) sonst von A zusammengeschlagen wird. So weit kommts aber nicht, weil es dem B nicht möglich ist, den O zu kontaktieren.
Inwiefern prüfe ich hier die Strafbarkeit des A wegen räuberisher Erpressung? Das ganze geschieht ja zum Nachteil des O. Wie wirkt es sich aber aus, dass nicht A selbst anruft, sonder B dies tut? Prüfe ich dort etwa mittelbare Täterschaft? Klingt weit hergeholt, aber andere Möglichkeiten, außer die Übermittlung der Drohung duch B (als Boten?) sehe ich hier nicht.
Für Anregungen bin ich dankbar.
Mfg