Ab wann ist bei einem Versuch der Rücktritt wirksam und man macht sich des Versuchs nicht mehr strafbar?
Bzw kann man sich des versuchten Totschlag durch Unterlassen strafbar machen auch wenn der Tot des Opfers zufälligerweise anders herbei geführt wurde?
A kam müde heim und bemerkte dass, das Kind seiner Lebensgefährtin L hungert und durstet.
L ist drogensüchtig und manchmal nicht in der Lage sich angemessen um ihr Kind zu kümmern.
Zumindest bemerkte A dass das Kind Nahrung brauchte, er ging davon aus dass das Kind wahrscheinlich sterben könnte, ging aber trotzdem schlafen.
Als er aufwachte war das Kind bewusstlos. A fühlte sich schlecht und rief den Notarzt.
Das Kind verstarb später, aber nicht wegen Unterernährung sondern wegen dem plötzlichen Kindstot.
Strafbarkeit des A