Psychische Körperverletzung

Moin moin, ich schreibe gerade meine Hausarbeit im Strafrecht und glaube, es handelt sich um eine Art "psychischer Körperverletzung": der Täter entfacht Todesangst im Opfer, was sich dann auf seine körperliche Unversehrtheit auswirkt. Par. 240 ist vom Bearbeitervermerk ausgeschlossen. Ich habe schon das BGH-Urteil StR 168/13 gelesen. Könnte mir jemand bitte weitere Lektüren über das Thema empfehlen/mir weiterhelfen? Vielen Dank!



Vielleicht ist das Urteil hier auch was für Dich Wink https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/14/4-548-14.php