Polizeirecht/Abschleppmaßnahme

Üblicherweise geht es bei solchen Fällen um einen Kostenbescheid. Im vorliegenden Fall kommt jedoch die Ordnungsbehörde für die Kosten der Abschleppmaßnahme auf.
Die Fallfrage lautet „Hätte die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschleppmaßnahne Aussicht auf Erfolg“
Man führt ja wie gewohnt eine Zulässigkeit als auch eine Begründetheit-Prüfung durch. Meine Frage stellt sich jedoch, wann ich genau den Streit bzgl. der Ersatzvornahme und Sicherstellung anspreche. Erfolgt es in der Zulässigkeit ggf. bei der statthaften Klageart oder in der Begründetheit?