Hallo,
ich werde in ein paar Wochen 18 und möchte daraufhin eine Patientenverfügung bzw eine Vorsorgevollmacht erteilen( das diese Person wenn ich im Krankhaus bin informiert wird und Ärtze dieser Person auskunft geben, aber auch im schlimmsten Fallüber Behandlungen etc entscheiden). Geht dies auch wenn die bevollmächtigte Person noch nicht 18 ist? Diese wäre in diesem Fall nämlich leider noch 17?
Danke für Ihre Hilfe
Dieses Problem ist leider höchstrichterlich noch nicht entschieden worden. Da du erst (rechtlich) aber schon (tatsächlich) 17 Jahre alt bist, hast du eine gewisse Einsichts-, Einwilligungs- und Vernunftfähigkeit entwickelt. Leider sind deine Eltern weiterhin deine gesetzlichen Vertreter und üben dadurch auch das Sorgerecht mit allen daran hängenden Problemen aus. Aufgrund der Minderjährigkeit kannst du rechtlich gesehen keine Patientenverfügung erlassen. Allerdings müssten im Ernstfall deine Eltern deine Wünsche berücksichtigen. Es ist daher nicht aussichtslos, deine Wünsche bezüglich der Behandlung konkret niederzuschreiben. Hier kann ich dir die Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz empfehlen. Dort gibt es eine Broschüre zur Patientenverfügung.
Theoretisch könnte man dann deine Eltern auf der von dir gefertigten Behandlungswunsch-Erklärung festnageln, wenn diese sich über deine niedergeschriebenen Wünsche hinwegsetzen, indem jemand sie verklagt und ein Gericht dann das Weitere entscheidet. Eine Prognose über den Ausgang vermag ich jetzt nicht zu geben. Jedenfalls ist dies die einzig mögliche Vorgehensweise (in Deutschland). Österreich und die Schweiz haben beispielsweise Rechtsvorschriften, bei denen der Minderjährige eine Patientenverfügung selbstständig erstellen kann.
Quellen:
https://hpd.de/artikel/gilt-patientenverfuegung-eines-minderjaehrigen-13279
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=24