Hey Leute,
ich bin gerade total verwirrt. Es geht um Kommissionsgeschäft und genauer gesagt um den Verkauf von Münzen. E hat Münzen von seiner Tante geerbt und möchte sie verkaufen. Er geht zum Kommissionär K und beauftragt ihn damit (ich nehme Werkvertrag an, HGB gilt ja auch noch). Der K verkauft jetzt eine Münze an den X. Kaufvertrag wird ja zwischen K und X geschlossen, sodass alle Rechte und Pflichten nur zwischen K und X laufen, richtig ?
Wer ist dann der Veräußerer ? Ist K der Veräußerer oder ist es der E ?
Im Lehrbuch steht, dass K der mittelbarer Stellvertreter des E ist, aber dann kann ich bei der Übergabe und Übereignung als Veräußerer nicht den E nehmen, sondern muss den K nehmen, oder? Oder soll man den E als Veräußerer nehmen und die Willenserklärung des K ihm dann bei der dinglichen Übereignung zurechnen?
E weiß nicht, wem K die Münze verkauft. K ist hier frei.
danke euch!
