Hallo an alle,
hab eine kleine Frage bezüglich Kettenanstiftung:
Vor zwei Tagen hab ich darüber gelesen und es war mir relativ klar, also laut BGH wird z.B. §§212,26,26 StGB einfach zu §§212,26 StGB...nun bin ich in meinem Lehrbuch weiter und bei einer "Vertiefung" steht jetzt Zitat: "Bei der Kettenanstiftung hatten wir gesehen, dass eine Anstifung zur Anstiftung zur Haupttat eindeutig keine Anstiftung zur Haupttat ist"
Irgendwie bin ich jetzt total durcheinander und verwirrt, kann mich jemand aufklären wie das bei der Kettenanstiftung non konkret abläuft und nach was zu bestrafen ist?
Danke,
Marco