Hallo ich hab eine Frage bezüglich einer Kündigung eines Untermieters ( A) aus der WG des Hauptmieters (B).
A hat ein unmöbliertes Zimmer von B gemietet. Jedoch ist die Küche sowie der Flur mit Eigentum von B ausgestattet (Esstisch, Stühle, Geschirr, mehrere Regale, etc.).
Die Küche selbst, Herd, Spühlbmaschine, etc. werden von der Eigentümerin/Vermieterin (C) gestellt und gehören zum mitvermieteten Inventar.
Auf wie lang beläuft sich die Kündigungsfrist in diesem Fall?
Im Kündigungsschreiben wurden keine Angaben zum Kündigungsgrund gemacht.
Vielen Dank im Voraus