Ist ein Beratungsgespräch ein Antrag?

Hallo, 
ich habe eine Frage und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen Smile

Der (gekürzte) Sachverhalt:
Der A will im MediaMarkt einen PC kaufen. Der Verkäufer V berät ihn daraufhin ausführlich in Form eines Beratungsgesprächs. Anschließend teilt A dem V mit, er möchte das Gerät XY für 1000€ kaufen. 

Meine Frage: Ist das Beratungsgespräch ein Antrag des V? Und wenn nicht, scheitert es daran, dass es sich lediglich um eine invitatio ad offerendum handelt oder scheitert es an den essentialia negotii? 
Vielen Dank schon im Voraus
LG 



Ich würde primär sagen, dass es hier an dem Rechtsbindungswillen des V mangelt. Er möchte ja nur informieren und beraten, aber noch nichts bestimmtes verkaufen - daher fehlt es auch an den essentialia, denn der Vertragsgegenstand und wohl auch der Kaufpreis stehen ja noch nicht eindeutig fest. 

Vielen Dank für die Antwort, dass hat mein Problem gelöst :)