Ist der Staat auch dann an die Grundrechte gebunden, wenn er privatrechtlich handelt?

Hier fehlt die andere Meinung


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Ja ist er. „Die Nutzung zivilrechtlicher Formen enthebt die staatliche Gewalt nicht von ihrer Bindung an die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG“, Urteil des Ersten Senats vom 22. Februar 2011

- 1 BvR 699/06 -