Hypothekenrecht und Grundschuldrecht

Ich hätte mal eine Frage zum Hypotheken- bzw. Grundschuldrecht.
Wenn der Schuldner, der zugleich Eigentümer ist das Darlehen allmählich abbezahlt, dann reduziert sich ja auch die Hypothek in selbiger Höhe. Wenn die Darlehensforderung vollständig getilgt ist, erlischt die Hypothek jedoch nicht von Gesetzes wegen, sondern es entsteht eine Eigentümergrundschuld. Zumindest rechtlich. Denn faktisch steht im Grundbuch ja noch die Hypothek.

So wie ist gelesen habe, hab ich jetzt 2 Möglichkeiten: 1. den Grundbucheintrag einfach so belassen oder 2. eine Eigentümergrundschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen- heißt dass dann, dass die Hypothek in eine Grundschuld auf Person E (Eigentümer) umgeschrieben wird? Und diese kann ich dann auch abtreten? Wenn der Eintrag ins Grundbuch geändert wurde?

Und was ist, wenn man sich für 1. entscheidet nicht umschreibt und den Grundbucheintrag so beibehält- dann sich aber entschließt, die Hypothek abzutreten damit diese dann ein anderes Kreditinstitut z.B. nutzen kann, so geht dies nicht weil man keine zu sichernde Forderung hat oder kann man dann einfach eine andere Forderung nehmen- wobei diese ja eben nicht ins Grundbuch eingetragen wäre ... zudem würde die Hypothek dann ja wieder aufleben, was ich dachte eigentlich nicht möglich ist.

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte, evtl. verdrehe ich da auch total was... Danke schon mal im Voraus.
LG