Heileingriff / Minderjährige

Ein Arzt klärt einen Minderjährigen über eine OP auf, dem die nötige Reife fehlt. Der Vater hätte Aufgeklärt werden und einwilligen können, was der arzt aber nicht versucht hat. Die OP ist notwendig und gelingt. Nun meine frage, ob der Arzt gem. §34 gerechtfertigt sein könnte, obwohl er keine Einwilligung des Vaters eingeholt hat. 


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