Nachdem S einige Zeit vergeblich auf G gewartet hat, erinnert er sich an ein Rundschreiben der Glaserei Fix und Flott (F), indem diese vor einigen Tagen ihrer „werten Kundschaft“ mitgeteilt hatte, sie habe ihr Programm um die „Lieferung und Montage von Schaufensteranlagen“ erweitert und stehe für diesbezügliche Aufträge jederzeit zur Verfügung. S ruft F an, der sich über den Auftrag freut und sofort zusagt. Er stellt dann aber fest, dass er keine Scheibe in der notwendigen Größe auf Lager hat, und bittet deshalb G, ihm auszuhelfen. G erwidert erstaunt, S habe doch ihm den Auftrag erteilt, erklärt sich aber aus Kollegialität bereit, dem F die Scheibe zum Großhandelspreis zu überlassen, zumal er selbst die ohnehin vor Montag nicht einbauen könne.
G liefert die Scheibe an und stellt sie vor dem Bekleidungsgeschäft S nach den Weisungen des F ab. F schneidet sie an Ort und Stelle zu. Bevor sie aber eingesetzt werden kann, zerspringt sie aus ungeklärten Gründen.
Zu allem Überfluss tritt der sonst stets zuverlässige Angestellte des F -A- beim Zuschneiden versehentlich gegen eine hochwertige Leuchte des D und zerstört diese. Da A kein Geld hat, verlangt D von F Schadensersatz.
1. Welche Ansprüche haben S und G bzw. S und F gegeneinander?
2. Kann D von F Ersatz für die zerstörte Leuchte verlangen?