Hausarbeit Ordnungsrecht

Hallo. Ich hänge leider total an der Zusatzaufgabe meiner Hausarbeit. Es geht um die These, dass § 74 HSOG eine systemwidrige Regelung enthält. Soll sich wohl auf die Abgrenzung von Satzung und Rechtsverordnung beziehen.

§ 74 HSOG – Gefahrenabwehrverordnungen der Gemeinden

1 Die Gemeinden können für ihr Gebiet Gefahrenabwehrverordnungen erlassen.
2 Die Gefahrenabwehrverordnungen werden von der Gemeindevertretung beschlossen.

Ich weiß noch nicht mal, was daran überhaupt systemwidrig sein könnte und Literatur gibt es dazu  leider nicht. Über Ideen und Denkanstöße würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank schonmal!