Hausarbeit für Fortgeschrittene

Hallo,
ich schreibe momentan eine Hausarbeit im Strafrecht für Fortgeschrittene und hab nämlich paar Fragen.
Also T soll am Dschungelcamp teilnehmen und ist auf dem Weg zum Flughafen, um den Flieger nach Australien zu nehmen. Auf Grund der Kälte ist die Batterie des Autos schwach und geht nicht an. Daher hat sie sich beschlossen, das auto ihres Nachbarn N, bei dem sogar der Schlüssel steckt, zu nehmen. Sie steigt ein und will- fest entschlossen- ihrem Nachbarn das Auto wieder zurückzubringen.
Beim Anfahren erfasst sie mit dem Wagen des M, der auch Teilnehmer des Dschugelcamps, der sich auch auf dem Weg zum Flughafen befindet. T hält an und steigt aus und erkennt sofort ihren Konkurrenten M bewusstlos am Boden liegen. Ob T sich beim Anfahren gesehen hat, dass sich ein Mensch vor dem Auto befindet und unter Inkaufnahme von dessen Verletzung oder Tod gefahren ist, lässt sich im Nachhinein nicht mehr eindeutig feststellen. Möglich ist das aber durchaus.
Da sie angst hatte, mit dem Unfall in Verbindung gebracht und strafrechtlich belangt zu werden, so dass sie es auch nicht mehr rechtzeitig zum Flughafen schaffen würde. Außerdem kommt sie auf die Idee, dass ein Kndidat weniger um die Dschungel-Krone kämpft, weil M ohne sofortige Hilfe nicht überleben kann. So lässt sie den M am Boden liegen und nimmt sie ein Taxi und fährt zum Flughafen.-vorher aber das Auto des N ordnungsgemäß verschlossen zu haben-
H war ebenfalls auf dem Weg zum Flughafen und ist säpät dran, beobachtet dieses Geschehen. Er erkennt den M und geht davon aus, dass T ihn absichtlich gefahren habe. Auch er geht davon aus, M werde ohne sofortige Hilfe möglicherweise sterben- eine Annahme, die bei verständiger Beurteilung der Sachlage zu diesem Zeitpunkt vollkommen berechtigt ist. Da H mit dem Unfall nichts zu tun haben will, setzt er - froh darüber einen Konkurrenten loswerden zu können- seinen Weg zum Flughafen fort.
Kurze Zeit später wacht M auf und hat -abgesehen von schmerzhaften aber nicht behandlungsbedürftigen Prellungen- keine gesundheitliche Probleme mehr. Er hatte nur vor Schreck über den Zusammenstoß mit dem PKW sein Bewusstsein verloren. Er erreicht den Flieger nach Australien und wird dort zum Dschungelkönig gekrönt.

1. Tatkomplex: Das Geschehen beim
Strafbarkeit der T gem. § 246 scheidet aud und kommt § 248b in Betracht.

2. Tatkomplex: Beim Anfahren
Strafbarkeit der T gem. §229
Ich glaube diese fliegt raus, weil es sich an dem Pflichtswidrigkeitszusammenhang fehlt und vielmehr kommt es auf in dubio pro reo an.
Strafbarkeit der T gem. §§ 212I, 211(hier kommt das Mordmerkmal der Habgier ), 13, 22, 23 durch das Wegfahren
Strafbarkeit der T gem. §221 I Nr. 1 und 2
Ich weiß es nicht, ob § 221 überpruft erden soll oder ist es subsidär gegenüber §§ 212, 211, 13.
Strafbarkeit der T gem. §§ 223I,22, 23
Strafbarkeit des H gem. §§ 212 I, 211, 13, 22, 23
Strafbarkeit des H gem. § 221
Also ich weiß leider nicht, ob ich in dem richtigen Weg bin. Nun kann jemand mir vielleicht helfen.



kurz M ist nicht verstorben, laut Text also wenn versuchter Mord. nicht Vollendung des Mordes in Folge § 23 I i.V.m. § 12 Genauer Vorprüfung Mord -, dann Prüfung Versuchter Mord . Strafbarkeit des Versuchs: §§ 211 I, 23 I, 12 I StGB. Wobei Frage Vorsatz "kam auf die Idee...wäre zuzmindest zu erwähnen, dann zu bewerten....Wegnahme Auto ist eigentlich §242 STGB wäre zu prüfen...das der Schlüssel steckt ist nicht dieerlaubnis des Nachbarn sich das auto einfacgh zu nehmen, . kann aber schon am Vorsatz scheitern , weil da steht "fest entschlossen es zurückzugeben..."
Ob hier eine Garantenstellung gegeben ist ist auch zu prüfen (Beschützergarant). noch hat das Dschungelcamp nicht angefangen. Ob im vorhinein sich daraus eine Garantenpflicht ergibt ist fraglich...also zumindest  beweisen, begründen wieso...Bei H denke eher § 323c STGB wäre einen Blick wert.. . H hat eben nichts getan, dass  ist in meinen Augen ein Unterschied zu T. nur so beim Überrfliegen....viel Glück