Meinst du die Abkürzung "hlko" für die Haager Landkriegsordnung?
Soweit sich daraus überhaupt ein Anspruch herleiten lässt, wäre das Gericht zuständig, wessen Rechtsgebiet betroffen wäre. Also sozialrechtliche Ansprüche sind an das Sozialgericht zu richten, Schadensersatzansprüche primär (aber nicht ausschließlich) an die ordentlichen Gerichte.
(Antwort vom 03.01.2021 - 14:51)
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Ich hatte gehofft, ein eigenes Gericht zu finden, für Hlko und genfer Konventionen.
etwas wie der Istgh für diese zwischennationalen Belange existiert nicht?
(Antwort vom 03.01.2021 - 16:47)
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Da hast du nicht Unrecht. Der IStGH ist grundsätzlich für Kriegsverbrechen und die Einhaltung der Genfer Konvention zuständig. Das würde sich aber im Detail aus den Rom-Statuen ergeben.
(Antwort vom 04.01.2021 - 06:58)
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verjähren Ansprüche aus Kriegszeiten nach Hlko ?
(Antwort vom 03.01.2021 - 16:49)
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Ich kann dazu in der Landkriegsordnung nichts finden - wobei sich die Frage stellt, ob diese aktuell überhaupt noch Anwendung findet.
(Antwort vom 04.01.2021 - 06:59)
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Ist es korrekt, dass - wenn die nationale Strafverfolgung zb nicht gewollt ist, der Istgh die Ermittlung übernimmt?
Mit freundlichen Grüßen
(Antwort vom 03.01.2021 - 19:19)
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Das kann eine Situation sein - automatisch wird er die Ermittlungen aber wohl nicht übernehmen. Schau aber mal genauer in die Rom-Statuen herein, dort ergibt sich genauer, wann der IStGH zuständig ist.
(Antwort vom 04.01.2021 - 07:00)
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Wird nach HLKO nur die betroffene Person schadensersätzlich beholfen oder wird zwischen Staaten vergolten?
(Antwort vom 03.01.2021 - 19:32)
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Artikel 3 der Landkriegsordnung sagt dazu etwas:
Die Kriegspartei, welche die Bestimmungen der bezeichneten Ordnung verletzen sollte, ist gegebenen Falles zum Schadensersatze verpflichtet. Sie ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihrer bewaffneten Macht gehörenden Personen begangen werden.
(Antwort vom 04.01.2021 - 06:53)
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Danke für die Antworten ! Das hat mir weiter geholfen
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Meinst du die Abkürzung "hlko" für die Haager Landkriegsordnung?
Soweit sich daraus überhaupt ein Anspruch herleiten lässt, wäre das Gericht zuständig, wessen Rechtsgebiet betroffen wäre. Also sozialrechtliche Ansprüche sind an das Sozialgericht zu richten, Schadensersatzansprüche primär (aber nicht ausschließlich) an die ordentlichen Gerichte.
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Ich hatte gehofft, ein eigenes Gericht zu finden, für Hlko und genfer Konventionen.
etwas wie der Istgh für diese zwischennationalen Belange existiert nicht?
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Da hast du nicht Unrecht. Der IStGH ist grundsätzlich für Kriegsverbrechen und die Einhaltung der Genfer Konvention zuständig. Das würde sich aber im Detail aus den Rom-Statuen ergeben.
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verjähren Ansprüche aus Kriegszeiten nach Hlko ?
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Ich kann dazu in der Landkriegsordnung nichts finden - wobei sich die Frage stellt, ob diese aktuell überhaupt noch Anwendung findet.
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Ist es korrekt, dass - wenn die nationale Strafverfolgung zb nicht gewollt ist, der Istgh die Ermittlung übernimmt?
Mit freundlichen Grüßen
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Das kann eine Situation sein - automatisch wird er die Ermittlungen aber wohl nicht übernehmen. Schau aber mal genauer in die Rom-Statuen herein, dort ergibt sich genauer, wann der IStGH zuständig ist.
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Wird nach HLKO nur die betroffene Person schadensersätzlich beholfen oder wird zwischen Staaten vergolten?
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Artikel 3 der Landkriegsordnung sagt dazu etwas:
Die Kriegspartei, welche die Bestimmungen der bezeichneten Ordnung verletzen sollte, ist gegebenen Falles zum Schadensersatze verpflichtet. Sie ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihrer bewaffneten Macht gehörenden Personen begangen werden.
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