GELÖST Verhältnis zwischen Absatz 1 und Absatz 2 des § 130 StGB

Hallo Zusammen!
Wie verhält sich Absatz 1 zu Absatz 2 des § 130 StGB, gesetz dem Fall, dass beide verwirklicht sind? Ist der Absatz 1 lex specialis ggü. Absatz 2 und dieser somit subsidiär? Wenn jemand also ein Werk selbst herstellt, also z. B. einen Zeitungsartikel inkl. eigener Meinung verfasst, und es dann auch noch gem. Absatz 1 "äußert", d. h. z. B. der Artikel wird veröffentlicht. Konkret beziehe ich mich auf die Kolumne der TAZ "All cops are bastards". Wichtig ist die Beantwortung der Frage ja gerade im Bezug auf die Sozialadäquanzklausel, welche sich nicht auf Absatz 1, jedoch auf Absatz 2 bezieht. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Smile

Abs. 1 verdrängt Abs. 2
BGHSt 46, 212 (217)


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