Hallo liebes Forum,
ich habe leider ein geklautes Auto erworben. Papiere etc. waren ebenfalls aus einem Landratsamt gestohlen und zum gekauften Fahrzeug angepasst worden. Somit hatte ich keine Chance zu bemerken, dass gestohlen.
Jetzt eine Frage, da ich einen ordnungsgemäßen Kaufvertag habe kann ich erwarten, dass ich das Fahrzeug erworben habe oder gehört es automatisch dem Rechtmäßigem Besitzer?
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße
peterpan
Der rechtswirksame Kaufvertrag sagt per se noch nichts über den Eigentumsübergang aus. Hier ist das Kfz durch Diebstahl erlangt worden und somit dem ursprünglichen Berechtigten abhandengekommen. Dies hindert den - gutgläubigen - Eigentumserwerb (§ 935 Abs. 1 S. 1 BGB). Es kommt dann auch nicht mehr darauf an, ob die Fahrzeugpapiere (insb. Zulassungsbescheinigung Teil II) täuschend echt aussahen etc., ein Abhandenkommen kann eine solche Redlichkeit des (potentiellen) Erwerbers nicht begründen.
Hallo Ulpian,
danke für die Ausführliche Antwort! Das Geld ist wohl oder übel leider futsch
Viele Grüße
peterpan