gekaufter doktortitel

Ich stehe grade auf dem Schlauch was die Rückabwicklung von nichtigen Verträgen im Dreipersonenverhältnissen angeht.
Kurze Zusammenfassung:
A will über B für 40.000 einen Doktortitel von C kaufen. 10.000 sind für den B, 30.000 soll B an C weiterleiten. A-B = Geschäftsbesorgungsdienstvertrag, B-C=Werkvertrag. Aber wie baut man die jeweiligen Ansprüche auf, von A gegen B auf. Kann er auch die 10.000 Euro von B zurückfordern, wenn B nur für die Vermittlung zuständig war?


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