Gehört § 323c StGB zu den KV Delikten?

Hallo,
meine Frage ist ob o.g. Paragraph zu den KV Delikten gehört oder er nicht zu prüfen ist, wenn es um KV Delikte geht.
LG


Finde heraus, was Möhrle Happ Luther Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Bei § 323c StGB handelt es sich um ein sog. echtes Unterlassungsdelikt. § 223 StGB gehört zu vorsätzlich vollendeten Begehungsdelikten. Es kommt also auf die Aufgabenstellung an, was geprüft werden soll. Als unechtes Unterlassungsdelikt käme zum Beispiel Körperverletzung durch Unterlassen in Frage. Das wäre m. E. nach schon als KV-Delikt zu prüfen.